Als niedergelassene Tierärzte sind wir an die Einhaltung der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT, aktualisierte Fassung vom 22.11.2022), eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, gebunden.
Diese sieht vor, alle durchgeführten Leistungen nach mindestens dem Einfachen bis hin zum Dreifachen des Gebührensatzes zu berechnen, eine Unterschreitung ist unzulässig.
Des Weiteren sind tierärztliche Leistungen mehrwertsteuerpflichtig, es müssen also zu den Gebühren für die Leistung, Kosten für angewandte Medikamente und Materialien sowie abgegebene Medikamente noch 19% resp. 7% für Futtermittel addiert werden.
Siehe:
https://tieraerzteverband.de/media/docs/GOT_2022.pdf
In der Tierarztpraxis Salinenstraße wenden wir in der Regel während der Sprechstundenzeiten den 1-1,3 fachen Satz der GOT an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass entstandene Kosten für tierärztliche Leistung sowie angewandte und abgegebene Medikamente sofort zu begleichen sind. Sie können bar oder per EC-Karte bezahlen.
Ratenzahlung: oft werden wir gefragt, ob wir Ratenzahlungen bei z.B. umfangreicheren Behandlungen oder Operationen anbieten würden. Das würden wir in der Tat gerne, aber leider gibt es immer wieder auch säumige Zahler, bei denen wir auf teilweise hohen Kosten sitzen geblieben sind. Unsere Mitarbeiterinnen, Vermieter und Pharmafirmen möchten ihren Lohn/die Miete/den Kaufpreis komplett und nicht in Raten bezahlt bekommen!
Bitte beachten Sie, dass wir keine Bank sind und daher KEINE Kredite gewähren können!
Obwohl wir alle diesen Beruf mit einem hohen Maß an Idealismus und Tierliebe ergriffen haben, müssen wir gleichzeitig einen Betrieb mit Arbeitsplätzen erhalten und zukunftssicher aufstellen.