Aktuelles

Die Praxis nach der Covid19 Pandemie

– sollten Sie sich krank fühlen, bitten wir weiterhin um das Tragen einer Maske

– bitte halten Sie Abstand zu anderen Kunden und dem Praxispersonal

– Sollte es an der Anmeldung einen kleinen Stau geben, halten Sie bitte Abstand.

Sollten Sie für Ihr Tier Medikamente abholen/bestellen wollen: es können an verschiedenen Stellen verlängerte Lieferzeiten entstehen, bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, sodass es nicht zu Behandlungslücken kommt!

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++++RUFBEREITSCHAFT nachts, an Wochenenden und Feiertagen++++

Wir nehmen am Notdienst der Tierärztekammer Schleswig-Holstein teil! In dringenden Fällen außerhalb der Sprechstundenzeiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Notdienstnummer 01805 843736.

Diese Anpassung wurde notwendig, da unsere ständige Rufbereitschaft durch immer weniger am Notdienst teilnehmende Tierärzte aus allen Nähten platzte und unser Privatleben sehr darunter litt. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese für Sie evtl. unbequeme Entscheidung!

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+++++Was tun mit Silvesterangst beim Hund?+++++

Manche Hunde und auch Katzen leiden extrem unter Schuss- und Feuerwerksgeräuschen. Leider gibt es kein Patentrezept, um den Tieren diese Angst komplett zu nehmen.

Neben diversen verhaltenstherapeutischen Möglichkeiten der „Desensibilisierung“, auf die hier nicht eingegangen werden soll, kommen kurzfristig verschiedene Medikamente zum Einsatz. War es vor einigen Jahren üblich, die Tiere mit einem Beruhigungsmittel (Acepromazin) richtiggehend „abzuschießen“, wird diese Methode heute von Verhaltensfachleuten meist abgelehnt: die Tiere scheinen zwar äußerlich ruhig, werden aber durch das Medikament innerlich teilweise hochgradig verunsichert und geräuschempfindlich – in manchen Fällen steigern sich in Folge dessen langfristig die Ängste des Tieres deutlich. Gleichzeitig birgt das Acepromazin ein hohes Risiko für das Herz-Kreislaufsystem, wobei diese Wirkung sehr individuell und unberechenbar ist – den einen Patienten legt es komplett lahm, der andere zeigt trotz regelrechter Dosierung kaum eine Wirkung. Des Weiteren wird häufig das Diazepam (bekannt als „Valium“) eingesetzt. Dieses funktioniert bei den meisten Patienten gut, ist einigermaßen sicher in der Anwendung, zeigt allerdings nur eine kurze Wirkdauer beim Tier – d.h. dass der Tierbesitzer in jedem Fall aufmerksam bei dem Tier sein sollte, um bei nachlassender Wirkung nachdosieren zu können. Problematisch beim Einsatz beider Wirkstoffe kann sein, dass die Knallbelastung um Silvester herum normalerweise nicht auf die Silvesternacht beschränkt bleibt, sondern im Gegenteil zunehmend 1-2 Tage vor und nach dem 31.12. auftritt. Das lässt manch ein Tier über mehrere Tage schwerste Angst erleiden.

In unserer Praxis haben wir mit einer schonenden Kombination von Wirkstoffen gute Erfahrungen sammeln können: man beginnt mit der täglichen Gabe eines sehr gut verträglichen Präparates, welches die Angstschwelle beim Tier anhebt, ca. 1-2 Wochen vor dem Silvesterabend, und kann diese beibehalten, bis der Feuerwerksspuk vorbei ist. Am Tag vor Silvester und am 31.12. ergänzt man diese Tabletten durch die Zugabe von Bachblüten, der Notfall-/ Rescuemischung. In schweren Fällen kann bei Bedarf zusätzlich das o.g. Diazepam in niedriger Dosis verabreicht werden. Diese Kombination weist so gut wie keine Nebenwirkungen auf, das Tier bleibt ansprechbar und kann seine Ängste erfahrungsgemäß gut „im Griff“ behalten.

Ein weiteres Medikament funktioniert ebenfalls recht gut: es sediert/beruhigt den Hund und nimmt ihm seine Angst, ohne gravierende Herz-Kreislaufwirkungen zu verursachen, darf aber nicht bei Hunden mit Herzerkrankungen eingesetzt werden. Außerdem ist es teilweise etwas knifflig in der Anwendung: es darf nur in die Wangentasche gegeben und nicht mit z.B. Futter verabreicht werden, da es sonst nicht wirkt.

Bei besonders kritischen Fällen von Panik empfiehlt sich tatsächlich, wenn möglich, die Flucht vor der Silvesterknallerei in eine Ferienregion ohne Feuerwerk (Reetdachhäuser – z.B. auf einigen der nordfriesischen Inseln, wo teilweise Feuerwerksverbote gelten, einsame Waldregionen etc.).

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+++++Verreisen mit Haustier++++

nicht nur zur Reisezeit können Sie bei uns eine mit dem nötigsten nützlichen Zubehör ausgestattete Reiseapotheke für Ihr Tier ausleihen oder kaufen. Für mehr Informationen über Reisen mit Tier lesen Sie auch zum Thema „Reisekrankheiten“ unter der Überschrift „Leistungen“.

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+++++Es gibt eine neue GOT!!+++++

seit dem 22. November 2022 ist eine neue GOT in Kraft getreten, die allseits gestiegenen Kosten und Löhnen Rechnung trägt. Die Preiserhöhungen sollen bewirken, dass der von eklatantem Personalmangel betroffene Beruf des Tierarztes/der Tierärztin sowie der/des Tiermedinizinischen Fachangestellten auch in Zukunft interessant bleibt und ergriffen wird – man sollte nach jahrelanger Ausbildung, ständiger Weiterbildung, unberechenbaren Arbeitszeiten, oft überduchschnittlichem Einsatz und viel persönlichem Engagement zumindest davon leben können.

Weitere Infos finden Sie unter https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/

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+++++Aktuelles Hundegesetz in Schleswig-Holstein 2016 – elektronische Kennzeichnungspflicht+++++

Seit Anfang 2016 gilt ein neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist die elektronische Kennzeichnung aller Hunde, die älter als drei Monate sind, vorgeschrieben. Die Kennzeichnung geschieht mit der Implantation eines etwa reiskorngroßen Transponderchips unter die Haut. Der Transponder enthält eine nur einmalig vergebene Codenummer, die mittels eines speziellen Lesegerätes ausgelesen werden kann – damit ist jeder Hund eindeutig identifizierbar. Diese Implantation gleicht einer Injektion mit etwas dickerer Kanüle und ist weitgehend schmerzlos – wir bemühen uns, das Tier während der Injektion so abzulenken, dass es den Eingriff nicht bemerkt. Die Kennzeichnung ermöglicht, neben der offiziellen Notwendigkeit, z.B. Tollwutimpfungen zweifelsfrei zuordnen zu können, mit Hilfe einer freiwilligen Registrierung des Tieres einen entlaufenen und aufgefundenen Hund (oder genauso auch eine Fundkatze!) zu seinen Besitzern zurück zu vermitteln. Wir raten daher dringend, den Hund (oder die Katze!) mit der Chipnummer bei einem der Haustierregister, meist sogar kostenlos, anzumelden (z.B. bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister).

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