Notdienst

Seit Anfang Januar 2022 gibt es den von der Tierärztekammer organisierten Notdienst für Schleswig-Holstein, an dem alle niedergelassenen Kleintierpraxen in Schleswig-Holstein teilnehmen.

Telefonnummer: 01805 84 37 36

Webseite: (ohne www.) tiernotdienst.sh

Außerhalb der Sprechzeiten, nachts und an Wochenend- und Feiertagen erreichen Sie unter der Telefonnummer 01805 84 37 36 automatisch die nächstgelegene diensthabende Tierarztpraxis.

Im Notdienst wird eine Notdienstgebühr sowie höhere Kosten berechnet (s.u.), diese können Sie bei uns in bar oder per EC-Cash bezahlen.

Woher weiß der Tierhalter, ob sein Tier ein „dringender Fall“ ist? Ungewohntes Verhalten wie mangelnde Futteraufnahme, große Unruhe, Würgen/Erbrechen, erschwerte Atmung, ständiger oder blutiger Durchfall, torkelnder Gang/akute Schwäche, Krampfanfälle, Geburtsstörungen, häufigere Besuche auf dem Katzenklo u.ä. können Hinweise auf bedrohliche Krankheitszustände sein.

Die „Kunst“ besteht darin, einen harmlosen Infekt/Zustand von einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu unterscheiden… 

Tierärztliche Kliniken mit Rufbereitschaft in der Nähe:

Zwei der ehemals drei Lübecker Tierkliniken sind auf Grund von Personalengpässen gezwungen, ihre Klinikzulassung ruhen zu lassen und nicht mehr an 365 Tagen/24 Stunden erreichbar! Die erste Anlaufstelle sollte der Notdienst der Tierarztpraxen, Tel.01805 84 37 36  sein.

Kleintierklinik Am Tierheim Lübeck, Resebergweg 20, Lübeck, Tel. 0451/ 30 72 476

Tierärztliche Klinik Norderstedt Evidensia, Kabels Stieg 41, Norderstedt, Tel 040/ 52 98 94 0 (Fahrtzeit Bad Oldesloe – Kabels Stieg ca. 40 Min je nach Verkehrsaufkommen)

Tierärztliche Klinik Lüneburg, Stadtkoppel 5c, Lüneburg, Tel. 04131/ 55125 (Fahrtzeit Bad Oldesloe – Lüneburg ca. 70 Min je nach Verkehrsaufkommen)

„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Bundestierärztekammer:
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
– Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto, d.h. zzgl. Mwst.) berechnet werden.
– Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
– täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
– von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
– von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
 Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
 Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)